Batteriegesetz BattG
Informationen zum Batteriegesetz BattG
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit
eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern
(Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von
Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet
werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel
vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien
verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt,
die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien
vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden
oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich
abgeben:
NEMT Neuschäfer Euro Multi Trade GmbH
Unterhauner Str. 1
36282 Hauneck Rotensee
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden
dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002
Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich
unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten
Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“